Abschnitt 1: Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge
Beziehung zu Event Wireless IoT tomorrow zwischen

Medienhaus Van Bocxlaer GmbH
Anja van Bocxlaer
Schießgrabenstraße 2

21335 Lüneburg

Telefon: +49 (4131) 7895290

Fax: +49 (4131) 78952920

Email:
info@rfid-wix-tomorrow.com €XNUMX
Steuer ID (Umsatzsteuer AUSWEIS): DE354447990
(hierin nachdem "Veranstalter")

Schwellungen und Blutungen Unternehmen ausstellen at fehlen uns die Worte. Event ("Kunden" beziehungsweise „Aussteller“).
(2) Diese AGB gelten nur, wenn der Aussteller Unternehmer ist (§ 14 BGB). - Deutsch
Zivil Code), a legal Einheit für Öffentlichkeit Gesetz, or a besondere Fonds für Öffentlichkeit Recht.

(3) Diese GTC wird anwenden, es sei denn Andernfalls einverstanden, in Version zur Verbesserung der Gesundheitsgerechtigkeit wurde wirksam at
jeweils der Zeitpunkt, zu dem die Bestellung des Ausstellers bestätigt wurde
aktuelle Fassung, die ihm als Rahmenvereinbarung auch für mitgeteilt wurde
ähnliche zukünftige CoVerträge, ohne dass die Parteien in jedem einzelnen auf sie verweisen müssen
Fall.

(4) Es gelten ausschließlich die AGB des Veranstalters. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden erst dann und insoweit integrierender Bestandteil
Vertrag if Veranstalter explizit stimmt zu zu ihr Anwendung. Dieser Zustimmung
Diese Voraussetzung gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter Leistungen erbringt
ohne Reservierungen während die Der Veranstalter ist sich dessen bewusst of des Ausstellers AGB.

(5) Individual Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Aussteller (inkl
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen vor
AGB. Der Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, verbindlich festzulegen
weiter in a geschrieben Kontoakt or in Veranstalter schriftliche Bestätigung.

(6) Rechtlich-entsprechende Erklärungen und Mitteilungen des Kunden bzgl
Vertrag (z.B Einstellung Fristen, beachten of Mängel, Rückzug or Reduktion
Erklärung) muss schriftlich, also in Schrift- oder Textform (z. B. Brief,
Email, Telefax). Gesetzlich Rückstellungen on Formular Schwellungen und Blutungen weiter Beweise in besondere wann
Legitimität of deklarierende Person is Bezweifelt bleiben unberührt.

(7) Bibliographie zu Gültigkeit of gesetzlich Vorschriften wird einzige haben klärend
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften
Direkt geändert or ausdrücklich ausgeschlossen in folgende AGB.

Abschnitt 2: Schlussfolgerung of Vertrag

(1) Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich-Bindung. Das gleiche gilt
if Veranstalter gibt Kunde Kataloge, technisch Dokumentation (z.B
Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweise auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen
Schwellungen und Blutungen Aufzeichnungen - ebenfalls in an elektronisch Formular - in welche Veranstalter reserven
Eigentum, Urheberrecht und Verwendung Rechte.

(2) Die Zusendung einer Kostenübersicht durch den Veranstalter ist kein Rechtsanspruch-Binding Angebot für a
Vertragsvereinbarung. Die Erklärung des Ausstellers, mit den Kostenkonditionen einverstanden zu sein
Übersicht gilt als Vertragsangebot, das vom Veranstalter angenommen werden kann
Zusendung einer Auftragsbestätigung. Sofern im Angebot des Anbieters nicht anders angegeben Aussteller,
Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Eingang anzunehmen
Empfang

(3) Der Aussteller Frage der Teilnhabe Vertrag zwischen Aussteller Schwellungen und Blutungen Veranstalter is
eingegeben mit Veranstalter Auftrag Bestätigung. If Inhalt of Auftrag
Weicht die Bestätigung von der Bestellung des Ausstellers ab, so gilt dieser als Aussteller
zu haben akzeptiert Inhalt of Auftrag Bestätigung, es sei denn Aussteller
widerspricht in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail, Telefax) innerhalb der Fristwo
Wochen. Abweichende Stand- oder Standortzuteilung sowie nicht-Berücksichtigung von Besonderheiten
Wünsche und besondere Merkmale begründen jedoch kein Recht zur Äußerung
zu Gegenteil.

Abschnitt 3: Die Genehmigung

(1) Der Veranstalter entscheidet darüber Genehmigung der Aussteller und deren Zuteilung. Das Angebot an
Durch die Teilnahme an der Ausstellung besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Der Organisator
hat das Recht, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller, Produkte oder Besuchergruppen zu beschränken. Der
Ausschluss of wettbewerbsfähigng Aussteller Mai nicht be angefordert für jedem Umstand.

(2) Das Ausstellungsangebot richtet sich grundsätzlich nach der Beschreibung und dem Titel der Veranstaltung.
Angebote, die dem Charakter oder dem Standard der Veranstaltung widersprechen, können sein - sogar
im Event - ausgeschlossen. In fehlen uns die Worte. Fall, Veranstalter aus aller Welt gegen
Aussteller bleiben unberührt in folgende Fälle.

(3) Der Veranstalter kann die Genehmigung ohne Angabe von Gründen verweigern oder davon abhängig machen
on vorantreiben Zahlung of Übereinstimmung Zahlung Betrag.

(4) Der Verpflegung of Event is ausschließlich organisiert by Veranstalter. Mit
gastronomisch Produkte gegen Zahlung is nicht zulässig. Ausnahmen dazu sind
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und sind gem
anwendbar gesetzlich Bestimmungen.

Abschnitt 4: Verpflichtung zu betreiben
Es besteht die Pflicht zum Betrieb, also der vom Aussteller gebuchten Stände

wird be betrieben ordnungsgemäß mit Ausstellung Ihres Materials Schwellungen und Blutungen qualifiziert Personal im
definierte Öffnungszeiten der Veranstaltung. Entfernung von Exponaten bzw. Abbau von Ständen vorher
das Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vorgang
Bei Nichterfüllung der Verpflichtung ist der Veranstalter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen
Übereinstimmung Zahlung, aber at am wenigsten 1,000.00, for jeder Stunde on welche Betrieb
Verpflichtung wurde nicht erfüllt. Der Anspruch auf Vertragsstrafe wird geltend gemacht, wenn der
Verpflichtung zu bedienen wurde nicht erfüllt ununterbrochen for mehr als eine Stunde.

Abschnitt 5: Other Unternehmen beteiligt/co-Aussteller

(1) Eine Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen ist nur zulässig, wenn alle Unternehmen zusammenarbeiten
präsentieren, auseinander von Aussteller mit wem Ausstellung Vertrag wurde
abgeschlossen (Hauptaussteller), wurden dem gemeldet Veranstalter als Co-Aussteller und sind
genehmigt by Veranstalter.

(2) Unternehmen dass, as a co-Aussteller, sind Gegenwart mit ihr besitzen persönliche Schwellungen und Blutungen
Ausstellungsmaterial auf der Standfläche, die vom Hauptaussteller angemietet wurde
dem Veranstalter mitgeteilt. Die AppBestätigung der Co-Aussteller richtet sich nach den Kriterien von
folgende AGB. Jedes Sonstiges - sogar Teil- - sauber or Beseitigung of das Richtige zu Verwendung von Stand
Gesamtfläche unserer Sitzes zu dritte Parteien is verboten.

(3) Die Beteiligung von Co-Aussteller sind grundsätzlich grundsätzlich kostenpflichtig.
Die mit der Beteiligung der Co. verbundenen Kosten-Die Kosten des Ausstellers gehen zu Lasten des
Hauptaussteller. Für die Co-Als Aussteller gelten, soweit möglich, die vorliegenden AGB
angewandt. Der Hauptaussteller stellt der Co. zur Verfügung-eAussteller diese AGB und
zusätzliche Bestimmungen. Der Hauptaussteller ist verpflichtet, die Co-Aussteller akzeptieren die
Verbindlichkeiten zu Veranstalter. Der Veranstalter reserven Recht zu Kontakt
Aussteller Direkt or Auftrag dritte Parteien.

(4) If Haupt- Aussteller scheitert zu benachrichtigen Veranstalter About co-Aussteller or gibt
unvollständig or unrichtig Information, Veranstalter is berechtigt zu berechnen co-
Der Aussteller erhebt nach Angaben des Veranstalters eine Gebühr in Höhe von 20 % der Standmiete
Berechnungen als if re wurde a ordnungsgemäß Benachrichtigung.

(5) If a Unternehmen mietet ein Standfläche as Haupt- Aussteller aber Gegenteil zu Abschnitt 4 die
nicht selbst betreiben oder entgegen § 5 Abs. 1 nicht mit ihm zusammenarbeiten
mit (einem) anderen Aussteller, sondern erlaubt stattdessen a die Nutzung der Standfläche durch Dritte,
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, den Dritten von der Nutzung des Standes auszuschließen
berechtigt, die Leistungserbringung zurückzuhalten und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen
Notiz. Das gilt unabhängig of ob main Aussteller hat benachrichtigt
Veranstalter dritte Party Sein a co-Aussteller oder nicht.

Abschnitt 6: Auto Mieten Gegenstände, Verleih Möbel
(1) Mietgegenstände, Mietmobiliar (Systemstände und Möbel) dürfen nicht genagelt werden,
gemalt, beschädigt, or verändert in jedem Weise.

(2) Die Leerung und Rückgabe der Mietmöbel erfolgt am Abend des letzten Miettages
Fall. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Mietmobiliar u
für jede Privatperson oder Firma-Verwandte Artikel sind noch übrigind. Für alles haftet der Mieter
Schäden und/oder Verlust zwischen Lieferung und Rückgabe der von ihm gemieteten Gegenstände selbst
Wenn ja, hat er/sie den Stand bereits verlassen. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden berücksichtigt
berechnet im kosten des Ersatzes.

(3) Mietstand bestelltMietgegenstände und Mietmobiliar sind vom Mieter auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen
Montage und Vollständigkeit. Für etwaige Verluste und Schäden haftet der Besteller
nach dem aushändigen.

(4) Vermietet Möbel is zu be ist zurückgekommen or bereit for Sammlung( Entleerung
Stand/Kabine) durch das Standpersonal nach Ende der Veranstaltung am letzten Veranstaltungstag
Fall; dies gilt entsprechend für gemietete Stände. Für jegliche Haftung haftet der Aussteller
Verlust oder Beschädigung bis zur Rückgabe oder Abholung der Möbel. Die Bestellungg
Party is haftbar for jedem Verlust oder Schaden danach aushändigen.

Abschnitt 7: Versicherung, Bewachung, Haftung, Garantie

(1) Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen obliegt dem Veranstalter bzw. Betreiber
der Ausstellungshalle. Die Verantwortung hierfür trägt der Aussteller das beobachten und bewachen
Stand, auch während der Auf- und Abbauzeiten. Der Veranstalter akzeptiert keine
Haftung für Ausstellungsmaterialien, Ausstellungsstücke und Standausstattung. Der Organisator
übernimmt auch keine Haftung für Diebstahl oder Schäden, Verluste, usw. geschieht während der
Veranstaltung, Versammlung Schwellungen und Blutungen Demontage Zeit or Lieferanten und Abholung Zeiten.

(2) Jedem Aussteller wird empfohlen, selbst eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen
Aufwand, und, if notwendig, arrangieren Stand Sicherheitdienst Schwellungen und Blutungen an Versicherung of
Exhibitiauf Materialien. Die Standbewachung kann in jedem Fall nur mit Zustimmung erfolgen
des Veranstalters und in Übereinstimmung mit den Richtlinien und den Bedingungen des
Veranstalter u Operator of Event

(3) Der Aussteller hat das Recht auf a Gewährleistungsanspruch nur dann, wenn sich der Anspruch daraus ergibt
eingeschränkte Tauglichkeit oder Untauglichkeit der Vertragsleistung, und zwar nur dann, wenn in-trotz haben
erteilt Veranstalter vernünftig Anmut Zeiträume zu Abhilfe Problem,
Veranstalter könnte weder lösen Problem noch bieten a Ersatz/Ersatz.

Abschnitt 8: Zusätzliche Rückstellungen

Teil of fehlen uns die Worte. Vertrag sind Haus Ohne eine erfahrene Medienplanung zur Festlegung von Regeln und Strategien beschleunigt der programmatische Medieneinkauf einfach die Rate der verschwenderischen Ausgaben. of Event Standorte und, if ja, besondere
dort geltenden Bestimmungen sowie technische Richtlinien und Vorschriften Aussteller
erhält vorher Anfang dauert ebenfalls 3 Jahre. Das erste Jahr ist das sog. Ereignis.

Abschnitt 9: Preise Schwellungen und Blutungen Zahlung Bedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise
Abschluss Plus die gesetzlich Wert-hinzugefügt Steuer wird apply.

(2) Preise für Leistungen, die nicht aufgeführt sind, können angefragt werden und sind nicht Bestandteil des Angebots
Vertrag, bedürfen jedoch einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Für all diese Bestellungen, diese
GTC .

(3) Der Mietwagen Preise inklusive sind verstanden zu sich bewerben zu Dauer of Ereignis.

(4) Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung wird dem Aussteller die Rechnung in Rechnung gestellt
vereinbartes Honorar. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen
Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug und spesenfrei in Euro zahlbar
zu Empfänger, zu eine Konten namens in Rechnung. Der Veranstalter ist
berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Der
Spätestens mit der Bestätigung erklärt der Veranstalter eine entsprechende Reservierung
Ordnung.

(5) Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Aussteller in Verzug.
Während des Verzugszeitraums werden Zinsen auf den ausstehenden Betrag berechnet
Zahlung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes. Die OrgAnizer
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Anspruch des Veranstalters auf
kaufmännischer Fälligkeitszins (§ 353 Handelsgesetzbuch / HGB).
Code) bleibt hiervon unberührt-à-gegenüber Händlern. Teilnahmeberechtigt ist der Veranstalter
Verzugsfreiheit des Ausstellers und etwaiger Co-Aussteller vom Standbereich bis alle
fällige Zahlungen geleistet wurden sowie die Erbringung von Leistungen zurückzuhalten. Der
Veranstalter gesetzlich Recht zu Rückzug aus Vertrag bleibt bestehen unberührt.

(6) Der Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt zu den vereinbarten Zahlungsterminen
Voraussetzung zu - zugeordnet Ausstellung Raum Schwellungen und Blutungen zu erhalten Aussteller
Abzeichen.

(7) Der Aussteller hat lediglich Anspruch auf ein Set-Dem Kunden steht das Zurückbehaltungsrecht zu
Zähleraus aller Welt sind endlich entschieden, unbestritten, or anerkannt by Veranstalter.

(8) Erkennt der Veranstalter nach Abschluss eines Vertrages, dass sein Anspruch auf die
gerät die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungserfüllung des Ausstellers (z. B öffnen von
(Insolvenzverfahren) stehen dem Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zu
Müllentsorgung und - ggf. nach Fristsetzung - den Vertrag kündigen (§
321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen hierzu bleiben unberührt Entbehrlichkeit von
Festsetzung a Zeit Grenze.

Abschnitt 10: Reservierungen

Stornierung, Unterbrechung, Verschiebung, Schließung of Event

(1) Der Veranstalter wird be förderfähigen zu in gerechtfertigt außergewöhnlich Umstände Übernehmen Zeit

und/oder Veranstaltungsort, die Veranstaltung kürzen, abbrechen, unterbrechen, teilweise schließen oder absagen. Eine berechtigte
außergewöhnlich Situation zur Verbesserung der Gesundheitsgerechtigkeit Optionsscheine so a messen existiert if ausreichend sachlich
Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die geplante Durchführung oder Fortführung der Veranstaltung zu einem
Beton Gefahr for Gesundheits-und life or für Besitztümer of erheblichen Wert.

(2) Das Recht gemäß Absatz 1 steht dem Veranstalter auch bei Fälligkeit zu
Höhere Gewalt (z. B. behördliche Anordnung oder dringende behördliche Empfehlung, Arbeitskonflikte,
Terror oder sor Gefahr für Gesundheit und Leben, Naturereignisse, Pandemien, Epidemien), die
der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung in einer Weise beeinträchtigt oder gefährdet wird, die den Zweck beeinträchtigt
Die mit der Durchführung der Veranstaltung beabsichtigten Ziele konnten nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erreicht werden
Einschränkung for Aussteller, Besucher, or Veranstalter.

(3) Der Veranstalter trifft die Entscheidungen gemäß Absatz 1 und Absatz 2 als
Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei der Entscheidungsfindung werden die Interessen aller berücksichtigt
Betroffene Teilnehmer (insbesondere Aussteller, vBesucher, Konferenzthemen, Referenten,
Sponsoren etc.) sind sowohl im Hinblick auf den Zweck der
Event Schwellungen und Blutungen mit Betrachten zu notwendig, Sicherheit Überlegungen.

Rechtliches Konsequenzen of Stornierung, Unterbrechung, Verschiebung, Event
Schließung

(4) Im Falle einer Stornierung vor Veranstaltungsbeginn trägt der Aussteller
einen Kostenbeitrag zur Deckung der dem Veranstalter im Vorfeld entstehenden Kosten entrichten
Veranstaltung in Höhe von 10 % des zuvor vereinbarten Preises. StKunst unter dem Gesichtspunkt von
Stornierung, Veranstalter wird be freigegeben von Veranstalter vertraglich
Leistung Anforderungen.

(5) In Häuser of a Übernehmen zu Zeit und / oder Austragungsort Übernehmen or Kürzung of
Dauer des Ereignisses vor Beginn des In diesem Fall kommt der Vertrag zustande
für den neuen Veranstaltungsort bzw. -zeitpunkt geschlossen, sofern der Aussteller dem nicht widerspricht
Veranstalter in geschrieben Formular sofort or nicht später als . XNUMX Wochen nachdem
Erhalt der Benachrichtigung. Widerspricht der Aussteller, ist er verpflichtetIch bezahle a 10% Anteil der
Übereinstimmung Zahlung.

(6) In Event of verfrüht Beendigung (Stornierung, Verkürzung), vorübergehend
Unterbrechung oder Teilschließung nach Veranstaltungsbeginn oder bei verspäteter Veranstaltung
beginnen die Verpflichtung des Ausstellers dazu Beteiligen Sie sich an der nicht-Teil abgesagt
Die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts bleibt bestehen. Der Aussteller
wird be erstattet anteilig for Kosten nicht angefallen as a Folge of
Stornierung or Teil- Schließung (Gerettet Kosten).

KönnenCellation zwei zu wirtschaftlich Gründe

(7) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Ausübung der Veranstaltung von der Durchführung der Veranstaltung Abstand zu nehmen
Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aussteller erfolgt die
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit kann nicht erreicht werden oder wenn die nuAnzahl der Anmeldungen schafft es
ersichtlich zur Verbesserung der Gesundheitsgerechtigkeit Energiegewinnung Überblick beabsichtigt mit Event is nicht gewährleistet. Mit

Bei einer Kündigung entfällt die gegenseitige Leistungsverpflichtung beider Vertragsparteien
anwenden. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller die geleisteten Zahlungen zu erstatten
soweit die entgeltliche Leistung noch nicht erbracht wurde
Zeitpunkt der Stornierung. Ansprüche des Ausstellers auf Erstattung bestehen nicht
der im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Kosten bereits erbrachter Leistungen oder Schadensersatzansprüche
zwei zu Stornierung of Ereignis.

Abschnitt 11: Versammlung

(1) Der Aufbau der Stände ist nur in den angegebenen Zeitfenstern möglich. Der Aussteller ist
verpflichtet zu Fertig seine Stand in fehlen uns die Worte. Zeitfenster.

(2) In Event of dann sollten Sie kein-Compliance mit gegeben Versammlung mal Schwellungen und Blutungen nachdem dank One
Mahnung mit Fristsetzung für den Standaufbau durch den Veranstalter,
Er kann die Standfläche einem Dritten überlassen, wenn der Aufbau innerhalb dieser Frist nicht beendet ist
die angegebene Frist. Diess entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungspflicht
voller Stand sauber Schwellungen und Blutungen beiläufig Kosten. Schadenregulierung auf Schadensersatz ausgeschlossen werden.

(3) Der Aussteller sollen verlassen Event Standorte wann Versammlung Zeit Schloß
mitgeteilt by Veranstalter is Bodac. In Häuser of Verstoß, so entstehen kosten
Schwellungen und Blutungen Schäden sind jeweils abgedeckt erstattet von der Aussteller.

(4) Bei Nichterscheinen eines Ausstellers zur Veranstaltung entfallen sämtliche Ansprüche auf Vertragserfüllung
bleiben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ihm Gebühren in Rechnung zu stellen für den entstehenden Mehraufwand
(Verlegung, Dekoration, bzw ähnlich).

Abschnitt 12: Demontage

(1) Die Demontage des Stand muss passieren nachdem Ende der Ereignis und nur
. gegeben Zeit Schloß for Demontage.

(2) Der Veranstalter ist zur Verfügung berechtigt der auf Kosten zurückgelassenen Ausstellungsstücke
des Ausstellers. Stände oder Gegenstände, die nicht vor Ablauf der Frist entfernt wurden
Demontagezeit kann der Veranstalter bei sich entfernen, vernichten oder einlagern
zwei Diskretion ohne etwas zu nehmen Haftung for Verlust or Schäden.

(3) Schäden am Boden oder an den Wänden müssen ordnungsgemäß behoben werden, andernfalls ist dies der Fall
Arbeiten erfolgen entweder durch den Veranstalter oder im Auftrag des Veranstalters auf dessen Kosten
der Aussteller. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch die Veranstaltung entstanden sind Gebäude bzw
seine Einrichtungen. Weiter Organschäden aus aller Welt bleiben unberührt.

Abschnitt 13: Eintrag Tickets

(1) Der Aussteller erhält im Rahmen des Vertrages die vereinbarte Anzahl an Eintrittskarten
Dienstleistungen. Diese Tickets gewähren Recht zu weiter zu Lesungen as Gut as Ausstellung.

(2) Der Aussteller hat Gelegenheit zu Kauf Gutschein Codes. Mit folgende Gutschein

Mit diesen Codes können Dritte Tickets über den von ihr betriebenen Ticketshop erwerben
Veranstalter. Wenn der Gutscheincode lautet Bei Einlösung trägt der Aussteller die Kosten
Ticket.

(3) Über den Ticketshop besteht die Möglichkeit, Gruppen- oder Namenstickets zu erwerben. Mit
Für diese Tickets wird am Veranstaltungsort ein Zutrittsstapel generiert, der den Zutritt gewährt
zu Ereignis. On Top of thbeim, Event Tickets kann sein gekauft on-am Standort im POS.

(4) Eine Rückgabe von Tickets ist nicht möglich. Namenskarten können grundsätzlich sein
Bestanden on zu alle Mitarbeiter von Ticket Kauf Unternehmen.

Abschnitt 14: Haftung

(1) Es sei denn Andernfalls Ergebnisse von folgende GTC Schwellungen und Blutungen Folge Bestimmungen,
Der Veranstalter haftet bei Verletzung vertragswidriger und nicht vertraglicher Pflichten-vertragliche Pflichten
nach relevant legal Vorschriften.

(2) Für Schäden haftet der Veranstalter - Egal aus welchem ​​Rechtsgrund - from
Fehler-Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird grundsätzlich gehaftet. In Fällen von Minderjährigen
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B
Fleiß ausgeübt für eigene Angelegenheiten; unbedeutend Verletzung of Pflicht), for

a) Verluste entstehen von Verstoß of Leben, Körper or Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht).
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
mit welche vertraglich Partner verlässt sich Schwellungen und Blutungen Mai as a regieren verlassen on seine
Einhaltung); in fehlen uns die Worte. Fall, Veranstalter Haftung ist, jedoch begrenzt zu
Rückerstattung of vorhersehbar, typischerweise vorkommend Schäden.

(3) Die in Absatz 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten ergänzend Pflichtverletzungen durch oder
zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach Maßgabe der
gesetzliche Bestimmungen. Sie gelten insoweit nicht in den Fällen, in denen der Veranstalter
einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie dafür übernommen hatr der Zustand
of Waren or aus aller Welt of Käufer gemäß zu Produkthaftungsgesetz
(Deutsche Produkthaftung Gesetz).

(4) Bei einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, ist der Kunde verpflichtet
Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht nur, wenn der Der Veranstalter ist für den Verstoß verantwortlich
Pflicht. Ein kostenfreies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem
§§ 650, 648 BGB bleiben ausgeschlossen. Ansonsten der
rechtliche Voraussetzungen Schwellungen und Blutungen legal Konsequenzen gelten.

Abschnitt 15: Zutreffend Rechtswesen Schwellungen und Blutungen Zuständigkeit
(1) Für diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem
Für den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Uniform Gesetz, besonders UN-Verkäufe Convention gilt.

(2) In so weit wie die Kunde is a Kaufmann in AGB of Handelsgesetzbuch (Deutsche
Handelsgesetzbuch) oder soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder
ein oder ein Sondervermögen nach Ausschließlich ist das öffentliche Recht - auch international - Ort der
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Veranstalter
Sitz in Lüneburg, Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Kunde ein ist
Unternehmer in Sinn of § 14 BGB (Deutsche Zivil Codiert). Der Veranstalter wird
ist jedoch in jedem Fall berechtigt, Klage am Erfüllungsort zu erheben
nach Maßgabe dieser AGB bzw. einer vorrangig individuellen Vereinbarung oder am
Kunden General Ort of Zuständigkeit. Gesetzlich Vorschriften of zuerst Bedeutung,
insbesondere exklusiv Zuständigkeit bleiben unberührt.