Termos e Condições Gerais

§ 1 Escopo

(1) Estas Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) foram criadas para todas as verbas, morrendo no contexto da Veranstaltung Wireless IoT tomorrow zwischen
Medienhaus Van Bocxlaer GmbH
Schießgrabenstraße 2
21335 Luneburgo. Alemanha
Telefone: +49 (4131) 7895290 | Fax: +49 (4131) 78952920 | E-mail: team@wiot-tomorrow.com | Umsatzsteuer ID: DE354447990
(im Folgenden “Veranstalter”) e o ausstellenden Unternehmen (im Folgenden “Kunden” bzw. “Aussteller”).
(2) Este AGB foi apenas, quando o Aussteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts ou ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Este AGB gelten, então não há outros vereinbart ist, no zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Ausstellers gültigen Fassung bzw. no atual Fassung, o ihm als Rahmenvereinbarung mitgeteilt wurde, também para gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Parteien in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(4) Es gelten ausschließlich die AGB des Veranstalters. Entgegenstehende ou abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis dourado em jedem Fall, também quando zB der Veranstalter em Kenntnis der AGB des Ausstellers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Im Einzelfall getroffene, Vereinbarungen individual mit dem Aussteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Para o consumo mais baixo, você precisa de uma solução, de uma verificação rápida ou da melhor classificação dos recipientes de armazenamento.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden zum Vertrag (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt ou Minderung) bedürfen der Schriftform und damit der Schriftoder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Vorschriften über die Form und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
(7) As informações sobre o Geltung gesetzlicher Vorschriften têm apenas uma base clara. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in this AGB nicht unmittelbar abgeändert or ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2. Vertragabschluss

(1) O Angebote des Veranstalters é inschließlich der zugehörigen Unterlagen wie Kataloge, technische Documentationen (zB Zeichnungen, Plane, Berechnungen, Verweisungen auf DIN-Normen) e sonstige Produktbeschreibungen, die in elektronischer ou outro formulário zur Verfügung gestellt werden, sind freibleib end und unverbindlich. Der Veranstalter behält sich die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Unterlagen vor.
(2) O Übersendung eines Vorschlags des Veranstalters e o Aussteller com o dazugehörigen Unterlagen não foram rechtsverbindliches Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um einen detalhelierten Vorschlag, den der Aussteller entre annehmen oder couldhnen kann. Die Frist für die Annahme ou Ablehnung des Angebots é o próprio Angebot vermerkt. Läuft die Angebotsfrist ab, ohne dass eine anderweitige Vereinbarung über eine Verlängerung durch den Veranstalter getroffen wurde, werden die enthaltenen Leistungen and Produkte wieder für other potentielle Aussteller freigegeben.
(3) Entscheidet sich der Aussteller für die Annahme des Angebots, muss er die Annahme durch eine electronic Signatur über einen bereitgestellten Link erklären. Esta assinatura eletrônica deve ser incluída no período de validade, na informação fornecida, não há link para a assinatura eletrônica. Se o Aussteller do Vorschlag for atingido, mas o Signatur não estiver dentro do Gültigkeitsdauer einreicht, werden die enthaltenen Dienstleistungen und Produkte erneut für other potenzielle Aussteller freigegeben.
(4) Mit der Übermittlung der elektronischen Signatur innerhalb dieses Zeitraums akzeptiert der Aussteller das Angebot des Veranstalters und die darin enthaltenen Bedingungen.
(5) Mit dem Eingang der gültigen electronic Signatur des Ausstellers kommt der Vertrag zustande. Der Veranstalter versondet dann eine Auftragsbestätigung und schließt damit den Buchungsvorgang ab. É uma assinatura eletrônica durante o Aussteller não é necessária, então é a escrita Annahme por Post nur wirksam, quando der Veranstalter den Vorgang durch Übersendung der entsprechenden Auftragsbestätigung abschließt.

§ 3. Zulassung

(1) Über die Zulassung von Ausstellern und deren Zuteilung entscheidet der Veranstalter. Das Angebot zur Teilnahme an der Ausstellung begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller, Produkte ou Besuchergruppen zu beschränken. O Ausschluss von konkurrierenden Ausstellern pode em nenhum outono verlangt werden.
(2) O Ausstellungsangebot richtet sich fundsätzlich nach der Beschreibung und dem der Titel der Veranstaltung. Angebote, die dem Character ou dem Anspruch der Veranstaltung widesprechen, können – auch während der Veranstaltung – ausgeschlossen werden. Die Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleiben bei unabgestimmten Änderungen unberührt.
(3) Der Veranstalter pode morrer de Zulassung ohne Angabe von Gründen verweigern ou von der vorherigen Zahlung des vereinbarten Entgelts abhängig machen.
(4) Der MV ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen ou Angaben erteilt wurde ou wenn die Voraussetzungen für die Zulassung später entfallen. Der Veranstalter pode, quando o Umstände é erfordern, dem Aussteller unter Angabe von Gründen e unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller einen anderen Standort zuweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Gänge zu verlegen.
(5) O Catering der Veranstaltung foi ausschließlich vom Veranstalter organizado. As receitas de produtos gastronômicos não foram criadas. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters e müssen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
(6) Exponate, Drucksachen und Werbeartikel dürfen nur innerhalb der gemieteten Standfläche ausgestellt und nicht in the Gängen or auf dem Messegelände verteilt werden. Werbemaßnahmen der Aussteller sind zulässig, soweit sie im Zusammenhang mit der Messe stehen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften ou die guten Sitten verstoßen oder weltanschauliche ou politische Bezüge aufweisen. Der Veranstalter hat das Recht, die Verteilung und Auslage von Werbematerialien, die zu Beanstandungen führen können, zu untersagen und vorhandene Bestände für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften ist der Veranstalter berechtigt, einzuschreiten und Änderungen zu verlangen.
(7) Jeder Aussteller ist für die Entsorgung seiner Abfälle und Reststoffe selbst verantwortlich. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge.

§ 4. Verpflichtung zum Betrieb

Os Ausstellers são verpflichtet, seus Stände zu betreiben, dh die vom Aussteller gebuchten Stände müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den angegebenen Öffnungszeiten ordnungsgemäß mit Exponaten bestückt sein und vom Aussteller mit fachkundigem Personal betrieben werden . A abertura da Exponaten e o Abbau de Ständen antes do fim da Veranstaltung não foram gestados. Bei einem Verstoß gegen die Betriebspflicht ist der Veranstalter berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, jedoch nur, wenn der Aussteller den Verstoß zu vertreten hat. A Nichteinhaltung der Betriebspflicht é documentada e suas fotos e registros são exibidos. Para qualquer situação, no caso de o Aussteller ser considerado o valor mais alto, você pode obter uma taxa de transferência em alta de 10% da vereinbarten Vergütung, no valor de 1.000,00 €, aproximadamente. A estrada de segurança é para frente, quando o Betriebspflicht permanece em uma situação de alerta, não foi preenchido.

§ 5. Mitausteller

(1) Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand ou Teile davon entgeltlich ou unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.
(2) O trabalho no estande é fortalecido no desenvolvimento de Waren ou Firmen beschränkt. O trabalho para não ser definido no estado de conservação ou na firma do estande não é válido.
(3) Die Aufnahme eines Mitausstellers ist vom Aussteller bei dem Veranstalter zu beantragen. Die Aufnahme eines Mitausstellers ist nicht möglich bei einer Standgröße von 9 qm ou weniger. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Mitausstellers abzulehnen, ein generalrecht des Hauptausstellers auf Anmeldung eines Mitausstellers besteht nicht. Para o conjunto de peças principais, existem as melhores condições, como para o conjunto de peças principais.
(4) Mitaussteller sind verpflichtet, den ausgewiesenen Mitausstellerbeitrag zu enrichten. O Hauptaussteller des Standes bleibt jedoch für die Zahlung des Mitausstellerentgelts verantwortlich.
(5) Die nicht gemeldete Aufnahme eines Mitausstellers gibt dem Veranstalter das Recht, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos zu kündigen und den stand auf Kosten des Hauptausstellers zu räumen. Der Hauptaussteller verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus unerlaubter Selbsthilfe und hat insoweit keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(6) Se o suporte de montagem for aplicado a todos os acessórios, o suporte principal não deve ser austellen ou auftreten. Dazu gehören auch Unternehmen, die mit dem Hauptaussteller wirtschaftlich ou organisatorisch eng verbunden sind. O Firmenvertreter não é válido para o Mitaussteller zugelassen.
(7) Nicht als Mitaussteller gelten Vertreter von Firmen und Herstellern von Geräten, Maschinen ou sonstigen Erzeugnissen, die ausschließlich der Demonstration des Warenangebots des Ausstellers dienen und nicht zum Verkauf angeboten werden.

§ 6. Mietobjekte, Mietmöbel

(1) Mietgegenstände, Mietmobiliar (Systemstände und Möbel) não podem ser usados, bemalt, beschädigt ou em irgendeiner Weise verändert werden.
(2) Das Mietmobiliar ist am Abend des letzten Veranstaltungstagé totalmente zurückzugeben. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Mietmobiliar und für zurückgelassene persönliche ou firmenbezogene Gegenstände. Der Mieter haftet für alle Schäden und/oder Verluste zwischen Anlieferung und Rückgabe der von ihm gemieteten Gegenstände, auch wenn er den Stand bereits verlassen hat. Fehlende ou beschädigte Mietgegenstände werden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.
(3) Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind vom Mieter auf ordnungsgemäßen Aufbau und Vollständigkeit zu überprüfen.
(4) Mietmobiliar ist nach Beendigung der Veranstaltung am letzten Veranstaltungstag durch das Standpersonal zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen (Räumung des Standes/der Kabine); dies gilt entsprechend für gemietete Stände. Para Schäden, die bis zur Rückgabe bzw. Abholung der Möbel entstehen, haftet der Aussteller.

§ 7 Versicherung, Bewachung, Haftung, Gewährleistung

(1) Die allgemeine Bewachung der Ausstellungshallen und des Freigeländes während der Veranstaltungszeit wird vom Veranstalter übernommen. Während der Auf- und Abbauzeiten findet eine allgemeine Aufsicht statt. Este Aufsicht começou no primeiro Aufbautag und endet am letzten Abbautag. Der Veranstalter ist berechtigt, die notwendigen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Der Aussteller hat für die Bewachung seines Eigentums selbst zu sorgen. Die allgemeine Bewachung durch den Veranstalter schränkt den Ausschluss der Haftung für Personen- und Sachschäden nicht ein. Besondere Bewachungsleistungen während der Veranstaltungszeit dürfen nurch das von der Messegesellschaft beauftragte Bewachungsunternehmen erbracht werden.

§ 8 Zusätzliche Bestimmungen

Bestandteil dieses Vertrages sind die Hausordnung des Veranstaltungsortes und ggf. dort geltende Sonderbestimmungen sowie technische Richtlinien und Vorschriften, die der Aussteller vor Beginn der Veranstaltung erhält.

§ 9 preços e condições de pagamento

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Preise für Leistungen, die nicht aufgeführt sind, können angefragt werden und sind nicht Vertragsbestandteil, sondern bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Para todos estes Aufträge gelten este AGB.
(3) Die enthaltenen Mietpreise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung.
(4) Mit dem fristgerechten Absenden der elektronischen Signatur und dem Erhalt of Auftragsbestätigung wird dem Aussteller das vereinbarte Entgelt in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Todos os Rechnungsbeträge são em Euro, ohne Abzug und spesenfrei für den Empfänger, auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen ganz ou teilweise nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt der Veranstalter einen entsprechenden Vorbehalt.
(5) Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Aussteller em Verzug. Während des Verzuges ist der ausstehende Betrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Anspruch des Veranstalters auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) bleibt gegenüber Kaufleuten unberührt. Der Veranstalter ist im Falle des Verzuges berechtigt, den Aussteller und etwaige Mitaussteller bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Zahlungen von der Standfläche auszuschließen sowie die Erbringung von Leistungen zurückzuhalten. Das gesetzliche Recht des Veranstalters zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(6) A data de recebimento das recomendações para o período de execução festgesetzten é Voraussetzung para a manutenção do plano de Ausstellungs zugeteilten e do Erhalt der Ausstellerausweise.
(7) Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten ou vom Veranstalter anerkannt sind.
(8) Wird der Veranstalterin nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass ihr Anspruch auf die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Ausstellers (zB Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) gefährdet wird, então é sie nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungs verweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 10 Vorbehalte

Absage, Unterbrechung, Verschiebung, Schließung der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in begründeten Ausnahmesituationen die Veranstaltung zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, abzubrechen, zu unterbrechen, teilweise zu schließen ou abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, die eine solche Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben ouder für Sachen von bedeutendem Nós rt führen kann.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Veranstalter auch dann zu, wenn durch höhere Gewalt (zB behördliche Anordnung ou dringende behördliche Empfehlung, Arbeitskonflikte, Terror ou sonstige Gefahren für Gesundheit und Leben, Naturereignisse, Pandemien, Epidemien) der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung so beeinträchtigt oder gefährdet ist, dass der mit der Durchführung der Veranstaltung verfolgte Zweck nicht ou nur mit erheblichen Einschränkungen für die Aussteller, Besucher ou den Veranstalter erreicht werden kann.
(3) Der Veranstalter trifft die Entscheidungen nach Absatz 1 e Absatz 2 als Veranstalter nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. Bei der Entscheidung sind die Interessen aller betroffenen Teilnehmer (insbesondere Aussteller, Besucher, Konferenzthemen, Referenten, Sponsoren usw.) Sowohl im Hinblick auf den Zweck der Veranstaltung as auch im Hinblick auf the notwendigen Sicherheitsüberlegungen zu berücksichtigen.

Rechtliche Folgen von Annullierung, Unterbrechung, Verschiebung, Veranstaltungsabschluss

(4) In Fällen höherer Gewalt behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben. Der Aussteller hat in diesen Fällen kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen ouder den Veranstalter haftbar zu machen. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch, geleistete Vorauszahlungen auf die Teilnahme an der verschobenen Veranstaltung anzurechnen.
(5) Ist eine Terminverschiebung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich or weist der Aussteller glaubhaft nach, dass eine Terminverschiebung nicht möglich ist, erhält er die gezahlten Standgebühren abzüglich eines pauschalen Abzugs von 30% für sontige vereinbarte Leistungen zurü ck. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Aufwendungen des Veranstalters wesentlich niedriger ou gar nicht entstanden sind.
(6) Sollte ein Aussteller durch höhere Gewalt an der Teilnahme an der Veranstaltung gehindert sein (zB örtliche Reisebeschränkungen), besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung, Vertragsrücktritt ou Schadensersatz. Der Veranstalter ist jedoch bereit, die Anzahlung auf die Teilnahme an der nächsten Veranstaltung anzurechnen.

(7) Em outros caíram no alto estado, quando unvorhergesehene und unkontrollierbare Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen ou erheblich erschweren, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen or einen anderen Ort oder Termin zu wählen. Die Veranstaltung muss in diesem Fall innerhalb eines Radius von 80 km umn ursprünglichen Veranstaltungsort ou innerhalb von 55 Tagen vor ou nach dem geplanten Termin stattfinden. In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung, Rücktritt vom Vertrag ou Schadensersatz. O Veranstalter deve o Aussteller unverzüglich über eine Absage ou eine Terminverschiebung informieren. Reagiert der Aussteller nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen auf eine Absage mit dem Hinweis, dass er nicht an der Veranstaltung teilnehmen will, wird sein Einverständnis zur Teilnahme vorausgesetzt.

Absage aus wirtschaftlichen Gründen

Bei einer Absage aus wirtschaftlichen Gründen entfällt die gegenseitige Leistungspflicht beider Vertragsparteien. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller bereits geleistete Zahlungen zu erstatten, soweit die bezahlte Leistung zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht war. Ansprüche des Ausstellers auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung ou Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Absage der Veranstaltung bestehen nicht.

§ 11 Rücktritt/Kündigung

(1) Der Aussteller pode nach der Zulassung nicht von seiner Standfläche zurücktreten oder diese verkleinern, es sei denn, der Veranstalter hat dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht ou es liegen die Voraussetzungen der §§ 323, 324, 326 BGB vor. Dies gilt auch für eventuell vereinbarte Zusatzleistungen (Servicepakete, Sponsoring und Werbemöglichkeiten). Der Aussteller ist verpflichtet, den vollen Beteiligungspreis und die erbrachten Leistungen zu zahlen. A Nichtbelegung von Flächen durch den Aussteller entbindet ihn von seiner Zahlungspflicht. Der Veranstalter erklärt sich jedoch mit einer schriftlichen Kündigung des Mietvertrages und der vereinbarten Zusatzleistungen bis 6 Monate vor Messebeginn gegen eine pauschale Entschädigung of 50% der gesamten Nettogrundmiete zuzüglich Nebenkosten und Nettokosten für Zusatzleistungen einverstand en. Nimmt ein Mitaussteller nicht teil, ist das volle Mitausstellerentgelt zu zahlen. Der Rücktritt ou die Nichtteilnahme des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss und Widerruf der Zulassung des Mitausstellers.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Rücksicht auf die weitere Haftung des Ausstellers für die volle Miete und die entstehenden Kosten zu kündigen, wenn der Aussteller nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt . Dies gilt, wenn die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss beim Aussteller nicht mehr gegeben sind, wie zB bei wesentlichen Änderungen des Sortiments, die nicht mehr mit den Schwerpunkten der Messe übereinstimmen, or wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ausstellers verschlechtern, die Zahlungen eingestellt werden, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Werden dem Veranstalter bis 6 Monate vor der Messe Tatsachen bekannt, die seinen Zahlungsanspruch aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Ausstellers gefährden, hat er Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % der Nettogrundmiete und Nebenleistungen. Bei Kenntnis innerhalb von 6 Monaten vor Messebeginn erhöht sich die Entschädigung auf 100%. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Aufwendungen des Veranstalters wesentlich niedriger ou gar nicht entstanden sind.

§ 12 Aufbau und Gestaltung der Stände

(1) Para a construção e a gestão do estado, foram ampliadas as regras de funcionamento do Veranstaltungsort Richtlinien. Estes foram os aumentos na linha técnica de alta qualidade. Die Technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind Bestandteil des Vertrages und werden auf Wunsch in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt. As peças de reposição são usadas e usadas com seu ajuste para a instalação de segurança.
(2) Primeiro, com a configuração da operação de suporte, será considerado o conceito de suporte dos Ausstellers. Hierfür ist ein Fragebogen auszufüllen und einzureichen.
(3) Die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind für den Aussteller und seine Auftragnehmer verbindlich. Para o transporte logístico interno de Geländes, o Abladen einschließlich der Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, o transporte zum Stand und die Zollabfertigung bei vorübergehender oder endgültiger Einfuhr sind ausschließlich die vom Veranstalter beauftragten Spediteure zuständig.
(4) Der Aufbau der Stände ist nur in the angegebenen Zeitfenstern möglich. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand in diesem Zeitfenster fertig zu stellen.
(5) Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Aufbauzeiten und nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Beendigung des Standaufbaus durch den Veranstalter poden dieser die Standfläche e einen Dritten vergeben, wenn der Aufbau nicht innerhalb der vorgegebenen First beendet ist. Dies entbindet den Aussteller nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vollen Standmiete und der Nebenkosten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Der Aussteller hat den Veranstaltungsort zu verlassen, wenn das vom Veranstalter mitgeteilte Aufbauzeitfenster abgelaufen ist. Bei Zuwiderhandlung sind die dadurch entstehenden Kosten und Schäden vom Aussteller zu tragen bzw. para começar.
(7) Erscheint ein Aussteller nicht zu der Veranstaltung, so bleiben alle Ansprüche auf Vertragserfüllung bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, ihm den entstehenden Mehraufwand (Umzug, Dekoration o.ä.) em Rechnung zu stellen.

§ 13 Demôniotage

(1) Der Abbau des Standes darf erst nach Ende der Veranstaltung und nur innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters für den Abbau erfolgen.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, zurückgelassene Exponate auf Kosten des Ausstellers zu entsorgen. Stand ou Gegenstände, die bis zum Ende der Abbauzeit nicht entfernt wurden, können vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen entfernt, vernichtet ou eingelagert werden, ohne dass er für Verlust ou Beschädigung haftet.
(3) Beschädigungen des Fußbodens ou der der Wände são ordnungsgemäß zu beseitigen, andernfalls werden diese Arbeiten vom Veranstalter ou im Auftrag des Veranstalters auf Kosten des Ausstellers ausgeführt. Das gleiche gilt für Schäden am Veranstaltungsgebäude bzw. dessen Einrichtungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ responsabilidade 14

(1) Portanto, se este for o AGB e as respectivas autorizações não forem permitidas, o Veranstalter será executado antes de uma verificação e uma verificação do serviço após a primeira escrita.
(2) Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem ​​Rechtsgrund – aus verschuldensabhängiger Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur für
a) para Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers ou der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen daf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Die in Absatz 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch ou zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Não se preocupe, se o Veranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen ou uma Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat ou Der Anspruche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
(4) Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, ist der Kunde zum Rücktritt ou zur Kündigung nur berechtigt, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere nach den §§ 650, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 15 Rechtswahl e Gerichtsstand

(1) Para este AGB e para os vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ou soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ou um öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internacional – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters em Lüneburg, Alemanha. Dies gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Der Veranstalter ist jedoch in jedem Fall berechtigt, am Erfüllungsort nach diesen AGB bzw. Uma verificação individual ou todos os cuidados de saúde são necessários para a compra. Gesetzliche Vorschriften von vorrangiger Bedeutung, insbesondere ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.